Spendenbescheinigung: Was Sie für Ihre Steuererstattung tun sollten
Zahlreiche Einrichtungen kümmern sich um den Erhalt von Natur und Kultur, treiben die Forschung voran oder sorgen für bedürftige Menschen. Beispielsweise Sportvereine geben Menschen Halt in der Gemeinschaft und sorgen dafür, dass sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene sportlich fit halten können. Für diese Arbeit sind sie auf Spenden angewiesen. Wenn Sie mit einer Spende dazu beitragen möchten, können Sie diese von Ihrer Steuer absetzen.
Erfahren Sie, in welchen Fällen das Finanzamt eine Spendenbescheinigung von Ihnen benötigt und was Sie beachten sollten, um die Spende in Ihrer Steuererklärung geltend machen zu können.
Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine brauchen Sie
Gemeinnützige Arbeit verursacht häufig laufende Kosten, auch wenn die Mitarbeiter ehrenamtlich tätig sind. Mieten müssen trotzdem bezahlt werden, ebenso wie Gebrauchsgegenstände oder beispielsweise das Essen für bedürftige Menschen. Wenn Organisationen, die mit ihrer Arbeit der Gesellschaft dienen, ihre Angebote ausbauen möchten, muss zusätzliches Geld investiert werden. Aus diesem Grund sind sie in der Regel auf Spenden angewiesen.
Es gibt viele Arten von Organisationen, die Spender unterstützen können. Die einen möchten kulturellen Einrichtungen ihre Wertschätzung zeigen, andere ihrem Lieblingssportverein ermöglichen, die Angebote für benachteiligte Kinder und Jugendliche auszubauen.
Abgesehen von diesem guten Gefühl, haben Sie einen weiteren Vorteil: Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen und so durchschnittlich ein Drittel dessen vom Staat wiedererhalten. Teilweise sollten Sie zuvor für eine Steuererstattung darauf achten, von der begünstigten Organisation eine Spendenbescheinigung zu erhalten. Dies ist jedoch nicht immer nötig, da das Finanzamt in den vergangenen Jahren verschiedene Regelungen weiter vereinfacht hat.
Die Spendenbescheinigung: Dies sind die Unterschiede
Die Spendenbescheinigung, auch Spendenquittung genannt, wird offiziell als Zuwendungsbestätigung bezeichnet. Ob Sie diese für Ihre Steuererstattung benötigen und was Sie genau tun sollten, ist unterschiedlich geregelt. Entscheidend ist zum Beispiel, wie hoch Ihre Spendensumme war.
Keine Spendenbescheinigung: Spenden unter 300 Euro und Katastrophen-Sonderkonten
Mittlerweile ist die Vorgehensweise bezüglich einer Spendenbescheinigung ohnehin recht unkompliziert. Wenn Sie einen Betrag unter 300 Euro gespendet haben, handelt es sich um eine Kleinspende und Sie profitieren vom vereinfachten Verfahren für die Steuererstattung. Noch bis zum Steuerjahr 2021 liegt die Grenze bei 200 Euro.
Sobald Sie mit Ihrer Spendensumme den Betrag überschreiten, benötigen Sie eine Spendenbescheinigung – außer Sie haben angesichts einer Katastrophe ein zeitlich begrenztes Sonderkonto finanziell unterstützt. Zum Beispiel wenn Sie für die Betroffenen eines Erdbebens gespendet haben oder aber für Bekämpfung der Corona-Pandemie, benötigen Sie ebenfalls keine Spendenbescheinigung.
Bei diesen beiden Spenden-Formen sollten Sie dem Finanzamt lediglich einen eindeutigen Zahlungsbeleg vorlegen können. Dieser kann ein Kontoauszug oder ein Ausdruck des Online-Bankings sein; sogar ein Nachweis über eine Zahlung mit dem Online-Zahlungsdienst PayPal wird akzeptiert. Aus dem Zahlungsbeleg sollten alle Überweisungsdetails hervorgehen, wie der Buchungstag, die begünstigte Organisation sowie der Verwendungszweck.
Erforderliche Spendenbescheinigung bei Spenden über 300 Euro
Eine Spendenbescheinigung braucht Ihnen keine Sorge zu bereiten. Zwar sollten Sie einiges beachten, aber in der Regel haben Sie dadurch wenig Aufwand.
Wie erwähnt brauchen Sie seit 2021 erst ab einem Spendenbetrag über 300 Euro eine Spendenbescheinigung, um eine Steuererstattung zu erhalten.
Wenn Sie Glück haben, sendet Ihnen die begünstigte Einrichtung Ihre Spendenbescheinigung automatisch direkt nach der Überweisung zu. Möglich ist es außerdem, dass sie Ihre Spendenquittung elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. So oder so sind Sie dann auf der sicheren Seite, um eine Steuererstattung zu erhalten.
Wenn Ihnen die Spendenbescheinigung allerdings nicht zugesendet wird, beispielsweise da Ihre Adresse nicht bekannt war, sollten Sie bei der Organisation, an die Sie gespendet haben, zeitnah nachhaken. Auf Nachfrage erhalten Sie dann den Nachweis.
Außerdem sollten Sie prüfen, ob die Spendenbescheinigung die formalen Voraussetzungen erfüllt: Es muss sich um das amtliche Formular der Zuwendungsbestätigung handeln. Zudem müssen Ihre Überweisungsdetails erkennbar sein und dass die Einrichtung steuerbegünstigt ist und gemeinnützig arbeitet. Letzteres sind wichtige Kriterien, damit Sie die Spende von der Steuer absetzen können.
Sie genießen seit 2017 noch einen Vorteil. Seitdem brauchen Sie Nachweise wie die Spendenbescheinigung nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Erst auf Nachfrage seitens des Finanzamts sollten Sie diese vorweisen können. Deshalb sollten Sie sie vorab organisieren und sie gut aufbewahren.
So können Sie die Spenden von der Steuer absetzen
Wenn Sie Ihre Spendenbescheinigung vorliegen haben oder Sie aufgrund einer Kleinspende oder der Überweisung auf ein Sonderkonto gar keine benötigen, können Sie Ihre Spendensumme in der Steuererklärung als Sonderausgabe eintragen. Sie wird zu maximal 20 Prozent auf Ihr Einkommen angerechnet, bei einer höheren Summe können Sie die Differenz ins Folgejahr übertragen lassen.
Die Spende muss mindestens 36 Euro pro Jahr betragen. Außerdem muss die Organisation, an die Sie gespendet haben, steuerbegünstigt und gemeinnützig sein. Wenn Sie diese und weitere Voraussetzungen erfüllen, steht Ihrer Steuererstattung nichts im Weg.
Auch Sportvereine sind auf Spenden angewiesen
Für höhere Spendensummen sollten Sie dem Finanzamt eine Spendenbescheinigung vorlegen können, wenn Sie die Spende von der Steuer absetzen möchten.
Mit Ihrer Spende können Sie Gutes bewirken. Sportvereine wie der SV Wieckenberg investieren somit in neue Sport- und Kulturangebote und helfen, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen gemeinschaftlich Sport treiben können.
Der SV Wieckenberg stellt Ihnen als gemeinnütziger Verein gerne eine Spendenbescheinigung aus. Wir freuen uns, wenn Sie sich mit Fragen dazu an uns wenden möchten.