Spenden von der Steuer absetzen: So gelingt es

Mit einer Spende können Sie denjenigen Menschen oder Organisationen Ihre Wertschätzung zeigen, die Sie persönlich fördern möchten. Viele Vereine und Stiftungen sind bei ihrer wichtigen Arbeit auf Ihre Hilfe angewiesen. Im Jahr 2019 hat rund ein Drittel der Deutschen an einen gemeinnützigen Zweck ihrer Wahl gespendet. Das sorgt nicht nur für ein gutes Gefühl: Sie können Ihre Spenden auch von der Steuer absetzen und somit selbst profitieren.

Erfahren Sie, was Sie beachten sollten, wenn Sie Spenden von der Steuer absetzen möchten.

Unterstützten Sie eine Organisation Ihrer Wahl

Welche Einrichtung Sie unterstützen möchten, liegt je nach Interessensgebiet bei Ihnen – informieren Sie sich aber besser schon vorab darüber, ob das Finanzamt die Spende an die von Ihnen ausgewählte Organisation als solche anerkennt. Nur dann können Sie Ihre eigene Steuerlast verringern, indem Sie das investierte Geld als Spenden von der Steuer absetzen. Die Auswahl des guten Zwecks ist groß:

Vielen Mitmenschen geht es schlechter als uns selbst. Manche Organisationen setzen sich dafür ein, ihnen zu helfen. Aber auch andere Arten von Verbänden und Vereine engagieren sich dafür, die Gesellschaft voranzubringen: Die einen forschen an der Bekämpfung von Krankheiten, andere treiben die Bildungsarbeit oder politische Projekte voran. Wieder andere setzen sich für den Erhalt von Kultur oder den Umweltschutz ein.

Außerdem gibt es zahlreiche Sportvereine, die es jungen wie alten Menschen ermöglichen, sich in der Gemeinschaft fit zu halten. Oft engagieren sie sich auch für benachteiligte Kinder und Jugendliche, die so ihren Platz finden können. Auch Sportvereine sind auf Spenden angewiesen, um ihre Sportangebote auszubauen oder kulturelle Events und Wettkämpfe anbieten zu können. Denn die Mitgliederbeiträge reichen meistens nur für den Vereinserhalt aus.

Vorsicht: Nicht alle Spenden sind absetzbar

Um die von Ihnen geleisteten Spenden von der Steuer abzusetzen, sollten Sie sich schon vorher informieren, welche Organisationen der Fiskus anerkennt. Absetzbar sind Spenden, die…

  • … an eine steuerbegünstigte Organisation gehen, die festgeschrieben einen gemeinnützigen Zweck verfolgt
  • …. einer politischen Partei zugutekommen
  • … in ein Stiftungs-Vermögen fließen
  • … die für eine Organisation mit Sitz in Deutschland angedacht ist. Ausnahme: Wenn sie ihren Sitz zwar im Ausland hat, aber nachweisbar die deutschen Vorschriften befolgt.
  • …. nicht an direkt eine einzelne Person gerichtet sind
  • …. freiwillig sind und zu keinen Gegenleistungen führen (wie der Erwerb einer Grußkarte oder eines Loses)

Steuerbegünstigte Organisationen mit gemeinnützigem Zweck sind zum Beispiel Kirchen, Universitäten und staatliche Museen. Unter Umständen zählen auch Sportvereine dazu; anders ist das allerdings, wenn wie beispielsweise in einem Karnevalsverein der Fokus der Arbeit auf der Freizeit liegt.

Problematisch wird es für Sie auch, die Spenden von der Steuer abzusetzen, wenn Sie sie direkt einer bestimmten Person widmen. Anders ist es, wenn die steuerbegünstigte Einrichtung ein Sonderkonto für eine Spendenaktion einrichtet – zum Beispiel anlässlich einer Naturkatastrophe oder der Corona-Pandemie.

Wie aufgeführt muss Ihre Spende zusätzlich ohne Anweisung von Ihnen verrichtet worden sein. Das ist etwa der Fall, wenn Erben über ein Testament zu einer Spende verpflichtet werden.

Vor- und Nachteile verschiedener Spendenarten

Wenn Sie Gutes tun wollen, können Sie sich finanziell erkenntlich zeigen. Geldspenden sind besonders leicht von der Steuer absetzbar. Für die Einrichtungen besteht der Vorteil, dass Sie Ihr Geld flexibel einsetzen können, wo es am dringendsten gebraucht wird.

Grundlegend sind Sachspenden ebenfalls möglich. Dies hat allerdings Nachteile: Nicht immer ist klar, ob genau der benötigte Gegenstand wirklich gebraucht wird. Für Sie persönlich ist es schwieriger, Sachspenden von den Steuern abzusetzen. Wenn der gespendete Gegenstand neu ist, können Sie die Zahlungsquittung als Nachweis aufbewahren. Wenn die Sachspende allerdings gebraucht ist, müssen Sie herausfinden, wie viel diese nachweislich immer noch wert ist. Der Verein darf sie außerdem nicht weiterverkaufen ­– zum Beispiel auf einem Fest.

Wenn man sich in einem Ehrenamt für einen wohltätigen Zweck engagiert, kann man seine Zeit von der Steuer absetzen – wenn keine Aufwandsentschädigung gezahlt wurde.

Steuerdetails: Wissenswertes und Tipps für das Absetzen der Spenden

Sie erhalten nicht den gesamten Betrag zurück, sondern durchschnittlich ein Drittel. Von den Einkünften, die Sie in einem Kalenderjahr erwirtschaftet haben, können Sie höchstens 20 Prozent als Sonderausgaben in Form der Spenden in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die zu zahlenden Steuern verringern sich dann also entsprechend. Sie müssen allerdings mindestens 36 Euro pro Person in einem Jahr für Spenden ausgegeben haben, um sie absetzen zu können.

Seit 2019 tragen Sie Ihre geleisteten Spenden in der Steuererklärung nicht mehr im Hauptvordruck der Formulare ein, sondern in der Anlage Sonderausgaben. Spenden an gemeinnützige Einrichtungen tragen Sie dann in Zeile fünf ein und Spenden an Stiftungen in die Zeilen neun bis zwölf.

Es besteht ein Trick, wenn Sie besonders hohe Summen gespendet haben: Sie können in Ihrer Steuererklärung in der Anlage Sonstiges in Zeile sechs kenntlich machen, dass Sie einen Spendenvortrag ins nächste Jahr mitnehmen möchten. Der Betrag, der höher ist als 20 Prozent Ihres Einkommens, können Sie dann bei der nächsten Steuererklärung anrechnen lassen. Übrigens: Bei Kleinspenden unter 300 Euro und solchen, die zugunsten von Katastrophenhilfen sind, ist das Verfahren vereinfacht und Sie benötigen keine Spendenquittung. Es reicht ein eindeutiger Kontoauszug – das Finanzamt erkennt mittlerweile sogar Belege einer PayPal-Überweisung an.

Bei höheren gespendeten Beträgen brauchen Sie von der begünstigten Einrichtung eine Quittung, die ein amtliches Muster erfüllen muss. Der Spendenempfänger kann sie auch elektronisch direkt an das Finanzamt senden. Seit 2017 müssen Sie die Spendenbescheinigung nicht mehr automatisch einreichen, sondern nur aufbewahren.

An einen gemeinnützigen Verein spenden und Geld sparen

Um Ihre Spenden von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie vorher klären, ob Sie mit Ihrer finanziellen Unterstützung bestimmte Kriterien erfüllen. Besonders wichtig: Die Organisation, die Ihre Hilfe benötigt, muss offiziell steuerbegünstigt sein und einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.

Auf einige Sportvereine wie den SV Wieckenberg treffen die Voraussetzungen zu. Denn er setzt sich ehrenamtlich für die Gesellschaft ein: Er bietet eine offene Kinder- und Jugendarbeit an und wird seine Sportangebote ausbauen, um auch Menschen mit Behinderungen mehr Auswahl anzubieten. So leistet der SV Wieckenberg einen lokalen Beitrag, damit Menschen jeden Alters und unabhängig von der Herkunft und dem finanziellen Hintergrund zusammen Sport treiben können. Der SV Wieckenberg organisiert auch kulturelle Events und möchte, dass sich die Menschen wohlfühlen.

Mit einer Spende können Sie nicht nur Ihre Wertschätzung dieser Arbeit zeigen, sondern auch Ihre Steuerlast verringern. Denn der SV Wieckenberg stellt als gemeinnütziger Verein auch eine Spendenquittung aus. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Fragen haben.