Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und das betreffende Mitglied insbesondere
a) mit der Zahlung der Beiträge länger als drei Monate im Verzug ist und trotz Mahnung unter Hinweis auf den Ausschluss nicht innerhalb eines weiteren Monats gezahlt hat,
b) sich grob, unsportlich oder unkameradschaftlich verhält;
c) Mitglieder oder Vereinsgäste grob beleidigt oder tätlich angreift;
d) den Vereinsfrieden stört;
e) wiederholt oder schwer gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat;
f) Waffen und Geräte missbraucht, Sicherheitsbestimmungen missachtet oder grobfahrlässig handelt;
g) eine strafbare Handlung begeht, durch welche auch der Ruf und das Ansehen des Vereins gröblichst verletzt wird;
h) bei rechtskräftiger Verurteilung durch ein Strafgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Bei geringen Verstößen kann der Vorstand gegen das Mitglied eine Teilnahmesperre an Vereinsveranstaltungen bis zu einem Jahr verhängen.