Spenden absetzen: Das sollten Sie bei Ihrer Steuer beachten

Einander helfen und sich für den Erhalt von Kultur und Wissen einzusetzen: Ehrenamtliche Arbeit ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft bedeutsam. Daher engagieren sich manche als Ehrenamtliche in Organisationen und Vereinen – und knapp 35 Prozent der Bürger haben 2019 mit einer Spende einen guten Zweck unterstützt. Wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind, können Sie Ihre Spenden von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen.

Ratsam ist es, sich schon vorab zu informieren; dann wird die Anerkennung Ihrer Spenden durch das Finanzamt unproblematisch funktionieren. Lesen Sie, worauf Sie hierfür achten sollten.

1. Die Einrichtung: Treffen Sie Ihre Wahl

Bevor Sie einen guten Zweck mit Ihren Spenden unterstützen, sollten Sie sich Gedanken machen, welche Art von Organisation Sie auswählen möchten. Einerseits kommt es darauf an, was Sie in diesem Jahr konkret fördern möchten und anderseits ist das Absetzen von Spenden von der Steuer von einigen formalen Bedingungen abhängig.

Manche Menschen möchten gerne diejenigen unterstützen, die aktuell mit den Folgen einer Katastrophe zurechtkommen müssen, andere möchten in Maßnahmen zur Bekämpfung grundlegender Probleme investieren. Wieder andere spenden lieber für die Erforschung von Krankheiten oder in Bildungsprojekte. Deutschlandweit und auch in Ihrer Nähe gibt es eine große Auswahl an Einrichtungen und Verbänden, die sich für verschiedenste Dinge einsetzen. Sie alle sind aufgrund Ihrer Fixkosten und dem Ausbau Ihrer Angebote von Spenden abhängig.

Nicht zu vergessen ist die Arbeit von Ehrenamtlichen in Sportvereinen. Kindern, Jugendlichen, Senioren und Menschen mittleren Alters wird so die Möglichkeit geboten, als Teil einer Gemeinschaft Sport zu treiben. Sportvereine richten Events aus und integrieren Menschen, die dadurch miteinander ins Gespräch kommen und einen gesundheitsfördernden Ausgleich finden können.

2. Prüfen Sie vorab, ob Sie diese Spenden absetzen könnten

Wenn Sie sich entschieden haben, an welche Art von Organisation Sie spenden möchten, sollten Sie sich als Nächstes informieren, ob diese steuerrechtlich zum Spenden absetzen anerkannt werden.

Wichtig ist hierfür, dass …

  • Sie freiwillig spenden – wer beispielsweise als Erbe im Zuge eines Testaments spendet, kann dies nicht von der Steuer absetzen.
  • Sie keine Gegenleistung für die Spenden erhalten, indem Sie ein Produkt erwerben oder ein Los kaufen.
  • Sie an eine Einrichtung spenden und nicht zugunsten einer einzelnen Person. Eine Ausnahme bilden Spendenaktionen auf Sonderkonten.
  • die Organisation steuerbegünstigt ist und festgeschrieben gemeinnützig tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel staatliche Museen, Kirchen oder auch manche Sportvereine. Einrichtungen, die sich ausschließlich um die Freizeitgestaltung ihrer Mitglieder kümmern, arbeiten teilweise nicht gemeinnützig. Hierfür sind Spenden nicht absetzbar.
  • Sie auch an politische Parteien und an das Vermögen von Stiftungen spenden können. Diese Spenden können Sie in der Steuer absetzen.
  • die Einrichtung einen deutschen Sitz Ausnahmen sind möglich, wenn die im Ausland ansässige Organisation die zuvor genannten Kriterien erfüllt.

3. Die Steuer: Je nach Spendenart bestehen Unterschiede

Wenn Sie Ihre Steuererklärung machen, sollten Sie wissen, dass Sie nicht die gesamte Spende absetzen, sondern maximal 20 Prozent Ihres Einkommens. Um diesen Betrag reduzieren sich die zu zahlenden Steuern. Der Mindestbetrag zum Spenden absetzen liegt bei 36 Euro pro Person und Jahr. Nun geht es ans Eingemachte: Wie genau können Sie Ihre Spenden anschließend von der Steuer absetzen?

Es macht einen Unterschied, ob Sie Zeit, Gegenstände oder Geld gespendet haben. Wenn Sie Ihr Ehrenamt absetzen möchten, ist dies nur möglich, wenn Sie zuvor keine Aufwandsentschädigungen erhalten haben. Sachspenden ziehen für Sie Aufwand nach sich, denn Sie müssen nachweisen, welchen Wert sie zu dem Zeitpunkt noch hatten. Am einfachsten ist es mit Geldspenden, da sie in der Steuererklärung leicht zu beziffern sind.

Brauchen Sie eine Spendenbescheinigung?

Zudem sollten Sie sich am besten direkt nach der Spende um eine eventuell benötigte Spendenbescheinigung kümmern. Manche Einrichtungen senden Ihnen diese auch ohne Nachfrage zu oder aber übermitteln sie an Ihr Finanzamt. Ab dem Steuerjahr 2021 benötigen Sie die in einem amtlichen Formular ausgefüllte Spendenquittung erst ab einer Spendensumme von 300 Euro. Für vorherige Jahre liegt die Grenze bei 200 Euro. Wenn Sie sie erhalten haben, müssen Sie sie seit 2017 nur aufbewahren und erst nachreichen, wenn das Finanzamt es anfordert.

Für Kleinspenden und Beträge, mit denen Sie in einem Katastrophenfall wie einer Überschwemmung ein Sonderkonto bedacht haben, benötigen Sie die Bescheinigung nicht. Ein Zahlungsbeleg wie ein aussagekräftiger Überweisungsbeleg ist dann ausreichend. Der Fiskus akzeptiert sogar PayPal-Belege.

Nun können Sie die Spenden in Ihrer Steuererklärung in der Anlage für Sonderausgaben eintragen. Die jeweilige Zeile richtet sich nach der Art der begünstigten Einrichtung.

Weitere Tipps für die Steuererstattung

Für den Fall, dass Sie insgesamt eine Summe gespendet haben, die 20 Prozent Ihres Einkommens übersteigt, können Sie die Anlage Sonstiges nutzen und in Zeile sechs dem Finanzamt mitteilen, die Differenz im Folgejahr anrechnen lassen zu wollen.

Wenn Sie mindestens 600 Euro im Jahr spenden, können Sie den Aufwand zum Spenden absetzen von Anfang an reduzieren und eine Lohnsteuerermäßigung beantragen. Dann erhalten Sie direkt monatlich mehr Netto.

An einen Sportverein spenden, der Ihnen wichtig ist: Es lohnt sich

Um mehr Netto vom Brutto zu haben, können Sie also Ihre Spenden als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Mit unseren Tipps sollte das gelingen.

Wenn Sie noch überlegen, welchen gemeinnützigen Zweck Sie unterstützen möchten: Vielleicht macht Ihr Sportverein vor Ort gute Arbeit und Sie möchten diese gerne vorantreiben? Der SV Wieckenberg zum Beispiel engagiert sich für eine offene Kinder- und Jugendarbeit und setzt sich für den Erhalt der Kultur vor Ort ein. Er erfüllt die Voraussetzungen zum Absetzen der Steuer, da er steuerbegünstigt und gemeinnützig arbeitet. Gerne stellt er Ihnen daher auch eine Spendenbescheinigung aus.

Kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Sie sind bei uns jederzeit willkommen.